Viel Spaß wünscht Ihnen
Sportfischereiverein Rheda - Gütersloh e.V.
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Der Bänischsee ist vom 19.10. bis zum 03.11.24 gesperrt.
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Der Leckisee ist vom 02.11. bis zum 09.11.24 gesperrt.
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Das Vereinsheim am Bänischsee ist sonntags wieder geöffnet.
Die Ausgabe der neuen Angelpapiere ist jeden Sonntag von
09:00 bis 12:00 Uhr im Vereinsheim am Bänischsee.
Ausnahmen sind an Ostern, Pfingsten und Weihnachten.
Da ist das Anglerheim geschlossen.
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Fehlesee Bootsangeln
29.6.2024 Start Samstag um 10:00 Uhr, endet Sonntag 15:00 Uhr.
27.und 28.07.2024
7.und 8.9.2024
12.und 13.10.2024
14.und 15.12.2024
Start 14:00 Uhr, endet jeweils am Sonntag 14:00 Uhr (24 stunden Angeln )
Nur mit Anmeldung bei:
Martin Exner Tel.: 0177-16 71 151
Malcolm Tinney Tel.: 0176-62 32 81 57
Sven Brockhaus Tel.: 0171-14 96 673
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Wichtige Info! - Fehler in unseren Papieren!
In den Papieren steht unter Punkt 6:
Sperrstrecke der Wapel ab Rhedaer Straße bis Einmündung Knisterbach hinter Stau Ernsting – Naturschutzgebiet am Klärwerk Gütersloh, jeweils stromabwärts, Dalke rechtsseitig, Wapel linksseitig (siehe Gewässerkarte).
Es muss aber heissen:
Sperrstrecke der Wapel ab Rhedaer Straße bis Einmündung Knisterbach hinter Stau Ernsting – Naturschutzgebiet am Klärwerk Gütersloh, jeweils stromabwärts, Dalke linksseitig, Wapel rechtsseitig (siehe Gewässerkarte).
Das bedeutet das Gebiet der Fledermausschutzhöle darf nicht betreten werden, auch nicht die innen liegenden Ufer. Es handelt sich um ein Naturschutzgebiet (siehe Gewässerkarte).
Es dürfen nur die jeweils außen liegenden Ufer beangelt werden, auch das Watangeln ist erlaubt.
Euer Vorstand
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Für Kinder unter 10 Jahren (ohne Jugendfischereischein) gilt der folgende Erlass des Ministeriums:
Erlass des MUNLV NRW vom 16.03.2010
Auslegung des § 31 Abs. 2 Buchstabe a Landesfischereigesetz (LFischG) hinsichtlich der
Zulassung von Kindern beim Angeln
Im Folgenden gebe ich Ihnen meine Auffassung zur Kenntnis, in welchem Rahmen und in
welchem Ausmaß Kinder ohne Fischereischein beim Angeln aktiv werden dürfen.
Kinder können in NRW erst mit Vollendung des zehnten Lebensjahres einen
Jugendfischereischein erwerben. Viele Kinder entdecken jedoch schon in früherem Alter ihr
Interesse am Angeln. Um bei den erwachsenen Fischereischeininhabern (z.B. Eltern und
Großeltern) keine Unsicherheit aufkommen zu lassen, was nach dem Landesfischereigesetz
Kindern ohne Fischereischein erlaubt ist und was nicht, wird hiermit klargestellt:
Erstens:
Nach § 31 Abs. 2 Buchstabe a LFischG können Personen ohne Fischereischein einen
Fischereiberechtigten, einen Fischereipächter oder einen von diesen beauftragten Inhaber
eines Fischereischeines bei der Ausübung des Fischfangs unterstützen, es sei denn, sie üben
den Fischfang mit der Handangel oder mit Geräten zum Fang von Köderfischen aus.
Zweitens:
In Abstimmung mit dem Beirat ´für Fischereiwesen sehe ich es als mit § 31 Abs. 2 Buchstabe
a LFischG vereinbar an, wenn Kinder unter 10 Jahren von erwachsenen
Fischereischeininhabern unter den folgenden Einschränkungen mit dem Angeln vertraut
gemacht werden und beim Angeln assistieren können:
Alle Vorgänge des Angelns, die von Kindern unter 10 Jahren beherrscht werden können, sind
den Kindern unter unmittelbarer Aufsicht und Einwirkung von erwachsenen
Fischereischeininhabern im Sinne einer Unterstützung bei der Ausübung des Fischfangs
grundsätzlich erlaubt. Dazu kann auch das Halten einer Handangel im Einwirkungsbereich
des Fischereischeininhabers gehören. Ausgenommen von den genannten Tätigkeiten sind
die tierschutzrelevanten Vorgänge beim Angeln, insbesondere das Abhaken und Töten von
Fischen. Die begleitenden erwachsenen Fischereischeininhaber tragen die Verantwortung
für die Einhaltung der Beschränkungen des Angelns mit Kindern.
Eckhard Uhlenberg
Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
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